Meldung vom 06.11.2016
Vermieter haben es seit dem 1.11.2016 wieder etwas einfacher: Sie müssen dem Mieter nicht mehr bestätigen, daß er tatsächlich ausgezogen ist. Die Regelung wurde ein knappes Jahr nach Inkrafttreten geändert weil sich rasch gezeigt hat, daß der damit verbundene Verwaltungsaufwand viel zu groß ist. Zur Vermeidung von Scheinanmeldungen muß der Vermieter aber nach wie vor seinem Mieter den Einzug schriftlich bestätigen, eine Bestätigung auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) genügt nicht.