Meldung vom 05.06.2017
Die bereits Ende 2016 angekündigte Nachbesserung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR (siehe u.a. www.guelke-immobilien.de/service/aktuelle-meldungen/meldung/wikr-nachbesserung-in-sicht/) wird konkret, der Bundesrat hat am 12. Mai einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
Die entscheidenden Änderungen: Bei Baumaßnahmen oder Renovierungen kann nun auch der Wert der Immobilie zur Prüfung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Das betrifft z. B. Rentner, die ihr Wohneigentum altersgerecht umbauen möchten, aber nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen.
Außerdem fallen die sogenannten Immobilienverzehrkredite nicht mehr unter die Regelung der WIKR.
Als nächstes wird es wohl Änderungen bei der Bonitätsprüfung geben, die bei strenger Auslegung eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung erschweren oder sogar verhindern kann. Die Banken werden einen größeren Spielraum in der Kreditvergaben bekommen und die persönliche Situation des Kreditnehmers stärker berücksichtigen können.
Nach diesen ganzen Nachbesserungen ist man bei der privaten Immobilienfinanzierung im Grunde wieder auf dem Stand vor der Einführung der WIKR.