Meldung vom 20.12.2016
Es ist ein Sieg der Vernunft: Das erst im März verabschiedete „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“, kurz WIKR, soll in Kürze nachgebessert werden, darauf haben sich Finanz- und Justizministerium verständigt und einen ersten Gesetzentwurf auch schon vorgestellt.
Im Gegensatz zum bisherigen Gesetz sollen nun auch Wertsteigerungen durch Bau- und Renovierungsvorhaben berücksichtigt werden. In der aktuellen Praxis war es zum Beispiel für Rentner mit geringem monatlichen Einkommen sehr schwierig, einen Kredit etwa für den altersgerechten Umbau oder die energetische Sanierung selbst ihrer schuldenfreien Immobilie zu bekommen. Das wird im neuen Jahr anders, die in der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU von Anfang an vorgesehene Ausnahme für „Bau und Renovierung“ findet ihren Weg in das deutsche Recht.
Außerdem sollen Finanz- und Justizministerium zum Erlass einer Verordnung, die die Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung festlegt, ermächtigt werden; damit sollen rechtliche Auslegungsprobleme bei der Immobilienkreditvergabe beseitigt werden. Die Verordnung wird zur Zeit noch ausgearbeitet, soll aber zeitnah im ersten Quartal 2017 dem Bundeskabinett vorgestellt werden.