Meldung vom 13.11.2017
In seiner ersten Sitzung nach der Bundestagswahl hat der Bundesrat unter Vorsitz seines neuen Präsidenten, Berlins regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD), am 3.11.2017 einen Gesetzesantrag zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus auf den Weg gebracht. Der von den Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen initiierte Antrag sieht vor, dass zukünftig bundeseigene Grundstücke nicht mehr in einem Bieterverfahren zum Höchstpreis an Länder und Kommunen verkauft werden, sondern zu einem gutachterlich ermittelten Wert. Dieser Wert dürfte in der Regel deutlich unter dem höchsterzielbaren Marktwert liegen und dazu beitragen den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern.
Bereits in seiner Antrittsrede hatte Müller eine „gleichmäßigere und gerechtere Verteilung des Wohlstandes“ in Deutschland gefordert.
Die Gesetzesinitiative ist ein erster Schritt in diese Richtung. Ob, wann und wie sie tatsächlich umgesetzt wird ist allerdings noch ungewiss – als nächstes wird sich die Bundesregierung damit auseinandersetzen und sie mit einer Stellungnahme im Bundestag einbringen, erst danach kann das Gesetz verabschiedet werden. Fristen gibt es hierfür keine.