Meldung vom 16.11.2016
Das Ziel ist bezahlbarer Wohnraum: Die niedersächsische Landesregierung hat für insgesamt 19 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Mieterschutzverordnung beschlossen, die für die nächsten 5 Jahre (bis zum 30.11.2021) gelten soll. Im Einzelnen betrifft das Braunschweig, Buchholz, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wolfsburg sowie alle sieben ostfriesischen Inselgemeinden (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge). Die Auswahl der Orte beruht auf einer Analyse der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen).
Die Mietpreisbremse bedeutet, daß bei Neuvermietungen die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt (SPD): „Unser Ziel ist, dass auch in Städten bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt und Menschen mit geringem Einkommen nicht verdrängt werden.“ Bei Wohnungseigentümern ist diese Maßnahme verständlicherweise umstritten, aber auch andere zweifeln an der Wirksamkeit: Der Mieterverein Hamburg schätzte unlängst, daß die Mietpreisbremse nach der Einführung 2015 in bis zu 40% der Neuvermietungen missachtet wird.
Außerdem im Paket: eine Absenkung der Kappungsgrenze, die Miete darf nun bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.
Weiterhin wird die Landesregierung den sozialen (Miet-)wohnungsbau stärker fördern, so sollen bis 2019 knapp 800 Millionen Euro bereitgestellt werden; die Hälfte davon trägt der Bund.