Meldung vom 09.10.2017
Als Reaktion auf die in den letzten Jahren steigende Zahl von Einbrüchen in Deutschland hat die KfW die Förderung von Einbruchsschutzmaßnahmen erhöht. Gefördert wird der Einbau bzw. die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, Fenster, Gitter und Rolläden sowie der Einbau von Alarmanlagen oder Überwachungssystemen.
Förderberechtigt sind Investitionen ab 500 Euro. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt wird und die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die KfW beteiligt sich dann an den ersten 1.000 Euro mit 20%, an den weiteres Kosten (bis maximal 15.000 Euro) mit 10 % pro Wohneinheit. Zuschüsse für die gleiche Wohneinheit können nur alle 12 Monate beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu diesen Fördermaßnahmen finden Sie in einer Informationsbroschüre der KfW, die Sie hier ansehen oder auch herunterladen können: