Meldung vom 07.09.2017
Seit die Mietpreisbremse 2015 von der großen Koalition beschlossen wurde ist sie in der Diskussion. SPD-Justizminister Heiko Maas hatte sich zuletzt für eine Verschärfung eingesetzt, CDU/CSU waren strikt dagegen. Das Landgericht Berlin sorgt nun mit einem Hinweisbeschluss vom 14. September 2017 für weiteren Diskussionsstoff: Die dortige Zivilkammer 67 hält das Gesetz für verfassungswidrig, da es gegen den im Grundgesetz in Artikel 3 verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Außerdem hält das Landgericht die Mietpreisbremse für einen unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Außerdem würden die Vermieter, die schon vor der Einführung des Gesetzes die höchsterzielbare Miete verlangt hatten, gegenüber Vermietern, die eine eher maßvolle Miete ansetzten, bevorzugt.
Im konkreten Fall ging es um die Klage einer Berliner Mieterin gegen eine Ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt hohe Miete, der in Teilen stattgegeben wurde.
Direkte Folgen hat die Ansicht des Landgerichtes allerdings nicht. Nachdem man zunächst vorhatte, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache einzuholen, wurde wenige Tage später davon wieder Abstand genommen, da die Entscheidung für das laufende Verfahren nicht von Bedeutung war. Dennoch zeigt die ganze Sache, dass es zum Thema Mietpreisbremse noch reichlich Diskussions- und sicherlich auch Nachbesserungsbedarf gibt.