Meldung vom 10.11.2016
Der Bundesfinanzhof hatte es schon länger angemahnt, nun ist es soweit: Der Bundesrat hat am 4.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die bisherige Praxis galt verfassungsrechtlich schon länger als bedenklich, der Bundesfinanzhof ging gar von einer Verfassungswidrigkeit aus und sah durch das bisherige Verfahren das Gleichheitsgebot verletzt.
Die Grundsteuer wird aktuell nach Wertverhältnissen von 1964 bzw. 1935 (neue Bundesländer) ermittelt. Nun soll auf den 1. Januar 2022 eine Neubewertung erfolgen, der Grundstückswert soll sich am Bodenrichtwert (der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen ableitet) sowie bei bebauten Grundstücken zusätzlich am Wert des Gebäudes orientieren Insgesamt betrifft das ca. 35 Millionen Grundstücke, höhere Belastungen sollen für die Eigentümer aber nicht entstehen.
Ziel der Reform sei laut Bundesrat nicht, noch mehr Geld einzunehmen (die Grundsteuer ist mit 13 Milliarden Euro jährlich die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen), sondern eine zeitgemäße und gerechte Bewertungsgrundlage zu schaffen.