Meldung vom 05.12.2017
Die Kommission der Europäischen Union hat Ende November 2017 grünes Licht für das im Juli vorgelegte Mieterstromgesetz gegeben. Hauseigentümer können nun den über Solaranlagen auf den Dächern ihrer Häuser produzierten Öko-Strom ohne Netzdurchleitung direkt an ihre Mieter weiterverkaufen. Beim Bezug von Mieterstrom entfallen einige sonst übliche Kosten wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Außerdem wird dem Stromerzeuger vom Bund ein Mietstromzuschlag zwischen 2,2 und 3,8 Cent /kwH gezahlt. Mit diesem attraktiven Angebot will der Bund den Ausbau erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Laut Studien der Regierung kommen bundesweit ca. 3,8 Millionen Wohnungen für den Bezug von Mieterstrom in Frage.
Informationen vom Bundeministerium für Wirtschaft und Energie finden Sie hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/mieterstrom.html