DIE NEUE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO): WAS MIETER UND VERMIETER WISSEN MÜSSEN!

Meldung vom 14.06.2018

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung – ein umfangreiches Werk, bestehend aus 11 Kapiteln mit insgesamt 99 Unterkapiteln. Wer es gerne komplett lesen möchte kann das hier tun – für alle anderen haben wir die Punkte rausgesucht, die besonders für Mieter und Vermieter von Belang sind.

Welche Daten dürfen vom Vermieter abgefragt werden?

Nach dem „Grundsatz der Datensparsamkeit“ nur noch die Daten, die er zwingend für den Mietvertrag braucht. In der Regel sind das:

  • - Name, Vorname
  • - Anschrift
  • - Geburtsdatum
  • - Telefonnummer / E-Mail-Adresse
  • - Bankverbindung
  • - Ggf. Einwilligung zum SEPA-Lastschriftmandat
  • - Ggf. Selbstauskünfte, z. B. zur Einkommenssituation

Alle weiteren Angaben, beispielsweise zu Familienstand oder Religion, dürfen nur dann abgefragt werden, wenn es dafür einen schlüssigen Grund gibt.

Welche Daten müssen vom Vermieter gelöscht werden?

Alle nicht mehr  benötigten Daten müssen zeitnah gelöscht werden. Das sind beispielsweise 

  • - Daten von Mietinteressenten, mit denen aber Mietvertrag abgeschlossen worden ist
  • - Daten von Mietern, sobald das Mietverhältnis beendet ist und alle offenen Vertragspunkte (Kaution, Nebenkostenabrechnung) abgewickelt sind

Informationspflicht des Vermieters

Vermieter müssen den Mieter über den Umgang mit ihren Daten informieren. Insbesondere darüber

  • - wer ihre Daten verarbeitet und Zugriff darauf hat (der Vermieter selbst oder eine Hausverwaltung, eventuell Ablesedienste)
  • - warum diese Daten erhoben werden
  • - wie lange die Daten gespeichert werden
  • - welche Rechtsgrundlage die Datenerhebung hat (üblicherweise die Vertragsbeziehung)

Rechte des Mieters

  • - Der Mieter kann jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, ebenso wie die Korrektur unrichtiger oder überholter Daten. Außerdem hat er das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ – das bedeutet, das nicht mehr benötigte oder zu Unrecht erhobene Daten gelöscht werden müssen.
  • - Bei Problemen hilft dem Mieter die zuständige Datenschutzbehörde. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Folgen bei Missachtung

Vermieter sind gut beraten, sich an die Vorschriften zu halten – andernfalls drohen empfindliche Geldbußen sowie Schadenersatzzahlungen an den Mieter. Die Beweislast für ein ordnungsgemäßes Handeln liegt beim Vermieter

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
Es hat sich bewahrheitet, mit großen Einsatz erzielt man ein maximales Ergebnis!
Ich freue mich Sie als Immobilienmakler gewählt zu haben. Danke.
M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
Herr Gülke ist ein Immobilienmakler der sein Wort hält. Er hat uns wirklich sehr gut betreut und uns mit seiner Schnelligkeit bei dem Verkauf unserer Immobilie überrascht.
O.K. aus Hannover
Ein großes Dankeschön, Herr Gülke! Es ist fantastisch wie schnell sie meine Wohnung verkauft haben.
R.I. aus Bückeburg
Herr Gülke hat viele positive Eigenschaften, die ihn zweifelsfrei zu einem sehr kompetenten Immobilienmakler auszeichnen. Ehrliche Einschätzung, zielgerichtete Beratung und Umsetzung, sowie persönliche und fachliche Kompetenz sind hervorzuheben. Jederzeit wieder!
H.S. aus Stuhr
Starke Leistung mit starken Erfolg! Danke, Herr Gülke, für die super Zusammenarbeit!
R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
Wir waren mit der gesamten Leistung von Herrn Gülke sehr zufrieden!
B.N. aus Hannover