Meldung vom 14.06.2018
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung – ein umfangreiches Werk, bestehend aus 11 Kapiteln mit insgesamt 99 Unterkapiteln. Wer es gerne komplett lesen möchte kann das hier tun – für alle anderen haben wir die Punkte rausgesucht, die besonders für Mieter und Vermieter von Belang sind.
Welche Daten dürfen vom Vermieter abgefragt werden?
Nach dem „Grundsatz der Datensparsamkeit“ nur noch die Daten, die er zwingend für den Mietvertrag braucht. In der Regel sind das:
- - Name, Vorname
- - Anschrift
- - Geburtsdatum
- - Telefonnummer / E-Mail-Adresse
- - Bankverbindung
- - Ggf. Einwilligung zum SEPA-Lastschriftmandat
- - Ggf. Selbstauskünfte, z. B. zur Einkommenssituation
Alle weiteren Angaben, beispielsweise zu Familienstand oder Religion, dürfen nur dann abgefragt werden, wenn es dafür einen schlüssigen Grund gibt.
Welche Daten müssen vom Vermieter gelöscht werden?
Alle nicht mehr benötigten Daten müssen zeitnah gelöscht werden. Das sind beispielsweise
- - Daten von Mietinteressenten, mit denen aber Mietvertrag abgeschlossen worden ist
- - Daten von Mietern, sobald das Mietverhältnis beendet ist und alle offenen Vertragspunkte (Kaution, Nebenkostenabrechnung) abgewickelt sind
Informationspflicht des Vermieters
Vermieter müssen den Mieter über den Umgang mit ihren Daten informieren. Insbesondere darüber
- - wer ihre Daten verarbeitet und Zugriff darauf hat (der Vermieter selbst oder eine Hausverwaltung, eventuell Ablesedienste)
- - warum diese Daten erhoben werden
- - wie lange die Daten gespeichert werden
- - welche Rechtsgrundlage die Datenerhebung hat (üblicherweise die Vertragsbeziehung)
Rechte des Mieters
- - Der Mieter kann jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, ebenso wie die Korrektur unrichtiger oder überholter Daten. Außerdem hat er das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ – das bedeutet, das nicht mehr benötigte oder zu Unrecht erhobene Daten gelöscht werden müssen.
- - Bei Problemen hilft dem Mieter die zuständige Datenschutzbehörde. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Folgen bei Missachtung
Vermieter sind gut beraten, sich an die Vorschriften zu halten – andernfalls drohen empfindliche Geldbußen sowie Schadenersatzzahlungen an den Mieter. Die Beweislast für ein ordnungsgemäßes Handeln liegt beim Vermieter