Meldung vom 06.07.2017
Wie viele andere qualifizierte Kollegen hätte auch ich die Einführung des Sachkundenachweises für Immobilienmakler begrüßt, leider hat der Gesetzgeber nach endlosen Diskussionen wieder davon Abstand genommen, da er einen zu starken Eingriff in die Berufsfreiheit fürchtet. Stattdessen ist aktuell lediglich die Einführung einer Weiterbildungspflicht geplant, es ist aber noch völlig unklar, wann und in welcher Form diese realisiert wird.
Immobilienbesitzern und -käufern bleibt also weiterhin nur übrig, bei der Wahl des Maklers oder Hausverwalters in eigener Verantwortung die Qualifikation und Kompetenz zu überprüfen – nur so ist man vor unliebsamen Überraschungen halbwegs sicher, zumal es ja in der Regel um erhebliche Werte geht.