Meldung vom 06.12.2017
Falls Sie vorhaben, noch in diesem Jahr einen Vertrag über ein Bauvorhaben abzuschließen, sollten Sie beachten, das sie als Bauherr ab dem 1. Januar 2018 zum Teil deutlich mehr Rechte haben als bisher. Hier kann es sinnvoll sein, mit dem Vertragsabschluss noch bis Januar zu warten oder zumindest vorausschauend zu verhandeln.
Eine sehr wichtige Änderung betrifft die verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit. Verzögerungen in der Fertigstellung sind nichts ungewöhnliches, bedeuten aber für den Bauherren teilweise erhebliche finanzielle Belastungen, wie z. B. verlängerte Mietzahlungen oder Bereitstellungszinsen. Diese Änderung soll nun eine deutlich bessere Planungssicherheit ermöglichen.
Außerdem wird eine ausführlichere Bau- und Leistungsbeschreibung, die für mehr Transparenz im Vertragswerk sorgen soll, Pflicht. Eine Neuregelung für Abschlagszahlungen (Baufirmen dürfen maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung fordern) verhindern das Risiko der Überzahlung durch den Bauherrn.
Sie sehen: Es lohnt sich auf jeden fall, sich schon jetzt mit diesen Änderungen zu beschäftigen. Den genauen Gesetzestext finden Sie unter: www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav